Die Frauenberatungsstelle Dortmund hat viel Beratungserfahrung zu häuslicher Gewalt. Die Gewalt, die Sie erfahren haben, ist kein Einzelfall. Viele Frauen sind davon betroffen. Scheuen Sie sich nicht, Hilfe zu holen. Sie können mit uns über Ihre Gewalterfahrung sprechen. Wir unterstützen Sie in dieser Lebenssituation.
Was heißt häusliche Gewalt?
Von häuslicher Gewalt wird ausgegangen, wenn es zur Gewaltanwendung kommt in
- ehelichen/ nichtehelichen Beziehungen
- gleichgeschlechtlichen Beziehungen
- in sonstigen nahen Beziehungen: Mutter/ Sohn, Seniorengemeinschaft etc.
Als häusliche Gewalt gilt auch, wenn die Beziehung sich in Auflösung befindet oder bereits aufgelöst ist. Die Straftat der häuslichen Gewalt bezieht sich nicht nur auf die gemeinsame Wohnung, sondern auch auf Geschäfts- oder öffentliche Räume.
Unsere Gewaltschutzberatung beinhaltet:
- Krisenintervention
- Sicherheitsabklärung
- Informationsvermittlung zu rechtlichen Möglichkeiten & finanziellen Hilfen
- Wiederherstellung der Handlungsfähigkeit
- Beratung im Entscheidungsprozess

Häusliche Gewalt – Informationen
Wenn Sie zuhause geschlagen werden, können Sie die Polizei verständigen, Notruf 110.
Die Polizei hat nach dem Gewaltschutzgesetz die Möglichkeit, den Täter für 14 Tage aus der Wohnung zu verweisen. Dann muss der Mann die Schlüssel abgeben und die Wohnung verlassen. In dieser Zeit darf er nicht in die gemeinsame Wohnung zurückkehren.
Dies wird von der Polizei überprüft. Die Polizei macht ein Kurzprotokoll, das Sie erhalten. Dieses dokumentiert die Gewalttätigkeit und sollte gut aufbewahrt werden.
Falls Ihre Aufenthaltserlaubnis noch von Ihrem Partner abhängig ist, können Sie eine eigene Aufenthaltserlaubnis beantragen. Dieses wird Ihnen gewährt, wenn Sie länger als 3 Jahre mit ihrem Ehemann in Deutschland zusammen gelebt haben oder Mutter eines deutschen Kindes sind oder werden.
Ist die Frist von 3 Jahren noch nicht erfüllt, entscheidet die Ausländerbehörde im Einzelfall. Hierzu ist es gut, wenn Sie Nachweise über die Gewalt vorlegen können (z.B. einen Polizeibericht, eine Anzeige, ein ärztliches Attest). Scheuen Sie sich nicht vor einem Besuch in der Ausländerbehörde.
Sie können bei Gericht einen Eilantrag stellen, damit Sie alleine in der Wohnung bleiben können. Sobald der Antrag bei Gericht eingeht, wird der Täter weitere 10 Tage aus der Wohnung weggewiesen. Das Gericht muss in dieser Zeit eine Entscheidung treffen. Wenn der Antrag genehmigt wird, können Sie mit Ihren Kindern alleine in der Wohnung leben.
Dem Partner wird der Zutritt zur Wohnung für eine vom Gericht festgesetzte Dauer untersagt. Falls die Wohnung Eigentum des Mannes ist, wird die Dauer der alleinigen Wohnungsnutzung auf 6 Monate begrenzt.
Information, Beratung und Unterstützung erhalten Sie bei uns in der Frauenberatungsstelle Dortmund.
Unsere Broschüre wurde in mehrere Sprachen übersetzt und kann hier als PDF- Dokument heruntergeladen werden.
