
Nach einer Vergewaltigung / sexuellen Nötigung ist es ratsam, möglichst schnell eine medizinische (gynäkologische) Untersuchung vornehmen zu lassen. Das ist bei einer Ärztin oder in einer Klinik mit gynäkologischer Ambulanz möglich. Jede Ärztin unterliegt der ärztlichen Schweigepflicht.
Die medizinische Untersuchung und Behandlung sind unabhängig von einer Anzeige. Auch wenn keine akuten körperlichen Verletzungen vorliegen, ist eine medizinische Untersuchung sinnvoll. Bedenken Sie bitte, dass bei einer Vergewaltigung / sexuellen Nötigung grundsätzlich die Gefahr von Verletzungen im Genitalbereich, Infektionen mit sexuell übertragbaren Krankheiten oder die Möglichkeit einer ungewollten Schwangerschaft besteht. In diesem Fall ist es möglich die Pille danach zu nehmen.
Zudem kann es zu Blessuren und Schürfwunden kommen, die versorgt und dokumentiert werden können. Es kann auch auf Infektionen wie HIV (sechs Wochen nach Risikokontakt nachweisbar), Hepatitis, Syphillis, Tripper und Clamydien getestet und wenn notwendig eine Behandlung eingeleitet werden.
Neben der medizinischen Versorgung ist eine zeitnahe Dokumentation (von Verletzungen oder möglicher Spuren der Gewalttat) für eine Anzeige und die Beantragung von zivilrechtlichen Ansprüchen sehr wichtig.
